Erneut droht mehreren Wohnblöcken im Südpark die Einstellung der Fernwärme- und Warmwasserversorgung wegen Zahlungsrückständen des Eigentümers, der BEVO DE Alpha 2a GmbH, gegenüber der EVH als Versorger.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Volt / MitBürger, Ferdinand Raabe: „Halle ist nicht der erste Ort, an dem die Bevo Alpha GmbH negativ auffällt. Solche Firmen gehören zu bundesweit agierenden Wohnungsunternehmen bzw. Vermögensverwaltungen, die mit zahlreichen Tochtergesellschaften versuchen, möglichst hohe Gewinne ohne Rücksicht auf die Mieter*innen zu erwirtschaften. Das ist nicht akzeptabel.“ Wenig Verständnis hat Raabe auch für die Aussagen von Bernd Klein, dem Vorstandsvorsitzenden der Muttergesellschaft der Bevo Alpha GmbH: „Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Rechnungen bezahlt werden und die Versorgung gesichert ist. Dazu gehört auch eine auskömmliche Kalkulation der Nebenkostenvorauszahlungen, die die Mieter*innen leisten. Das Plädoyer für Mitleid mit den Mieter*innen und der Verweis auf den selbstverursachten hohen Leerstand lenken daher nur von den Versäumnissen des Eigentümers ab.“ Er plädiert für ein aktives Vorgehen: „Die Stadtverwaltung sollte prüfen, welche konkreten Maßnahmen in diesem Fall rechtlich möglich sind und wie den Betroffenen darüber hinaus geholfen werden kann. Die Mieter*innen mit dem Problem allein zu lassen, ist keine Option.“
Der Fraktionsvorsitzende Tom Wolter betont die vorhandene Lösungskompetenz und Erfahrung der städtischen Institutionen: „Die Verwaltung hat, gemeinsam mit den Stadtwerken beziehungsweise der EVH, in den letzten dreißig Jahren stets Lösungen gefunden, um durch Zahlungsverzug entstandene Notsituationen für die Betroffenen bestmöglich zu lösen. Auf diese Erfahrungen im Umgang mit solch schwierigen Situationen kann zurückgegriffen werden.“ Wolter weist zudem darauf hin, dass im Hintergrund bereits Anstrengungen unternommen werden: „In den letzten Aufsichtsratssitzungen der EVH und der Stadtwerke hat die Geschäftsführung bereits über einen möglichen Lösungsansatz berichtet. Natürlich muss die Forderung an den Eigentümer aufrechterhalten werden. Gleichzeitig bin ich mir aber sicher, dass der Bürgermeister – auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender und Gesellschaftervertreter – gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Lösung im Sinne der betroffenen Mieter*innen finden wird.“
