
Öffentliche Stellen sollen „Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen“ – so steht es im Behindertengleichstellungsgesetz, das auf der 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention basiert. Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der deutschen Sprache, die Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen soll. Seit dem 10. Mai gibt es ein solches Angebot erstmals auch auf der Website der Stadt Halle (Saale), wenn auch erstmal nur für ausgewählte Inhalte.
Für Stadträtin Sarah Labusga, die die Fraktion Volt / MitBürger im Gleichstellungsausschuss vertritt, ein längst überfälliger Schritt: „Die meisten machen sich viel zu selten bewusst, wie groß die Zielgruppe für Angebote in Leichter Sprache ist. Es sind bei weitem nicht nur Menschen mit geistiger Behinderung. Allein in der Gruppe der 18- bis 64-Jährigen gibt es in Deutschland über 6 Millionen Menschen, die nur über stark eingeschränkte Lese- und Schreibfähigkeiten verfügen. In Halle und Umgebung sind es etwa 50.000, denen die Website nun endlich einen einfacheren und selbstbestimmten Zugang zu den Informationen der Stadt ermöglicht.“ Bereits 2023 hatte sich die damalige Fraktion MitBürger anlässlich des Relaunchs der städtischen Website für ein entsprechendes Angebot stark gemacht.
Aus Sicht ihrer Fraktion könne das neue Portal nur ein Anfang sein, so Labusga weiter: „Wir erwarten, dass das Angebot kontinuierlich ausgebaut wird. Mittelfristig muss es das Ziel sein, dass alle wichtigen Informationen, insbesondere zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung, auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.“ Dieses Ziel sei auch im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, den der Stadtrat vor einem Jahr beschlossen hat. „Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die nächsten Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans konkrete Schritte hin zu mehr Leichter Sprache in allen Teilen der Stadtverwaltung enthalten.“
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