Verwaltungsspitze gefährdet fahrlässig Jugendbüros und Schulsozialarbeit

Demoschild mit dem Text "Stadt ohne Jugend? Keine Zukunft!"

Eigentlich sind es Routinebeschlüsse für zwei hoch anerkannte Projekte. Etwa alle zwei Jahre muss der Jugendhilfeausschuss die Förderung der Dezentralen Jugendbüros und der Schulsozialarbeit verlängern, die jeweils zum 30.06. beziehungsweise 31.07. auslaufen. Doch dieses Jahr ist alles andere als Routine. Zwar liegen die entsprechenden Beschlussvorlagen des Fachbereichs Bildung seit Monaten fertig in der Schublade, doch die Verwaltungsspitze verweigert die Freigabe, sodass der Ausschuss nicht darüber entscheiden kann. Und so wird die ursprünglich für April geplante Entscheidung Monat für Monat verschoben.

„Mit ihrer Verzögerungstaktik gefährdet die Verwaltungsspitze zum wiederholten Male grob fahrlässig unverzichtbare soziale Arbeit in unserer Stadt. Mitarbeitende, die bis zum letzten Tag ihres auslaufenden Vertrags auf eine Anschlusszusage warten müssen, schauen sich natürlich nach Alternativen um. Wenn die Mittel dann freigegeben sind, ist mitunter niemand mehr da, um sie abzurufen“, kritisiert Sarah Labusga, Vertreterin der Fraktion Volt / MitBürger im Sozialausschuss. Monatelange Besetzungslücken und Personalfluktuation schwächten die maßgeblich auf Beziehungsaufbau angewiesene Arbeit von Jugendbüros und Schulsozialarbeit extrem.

Ihr Fraktionskollege Friedemann Raabe, zuständig für Finanzen und Jugendhilfe, weist zudem darauf hin, dass die Haushaltssituation nicht als Begründung für die Verzögerung taugt: „Jeder Förderbeschluss steht unter Haushaltsvorbehalt. Das Geld fließt erst, wenn die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, was mittlerweile der Fall ist. Ein frühzeitiger Beschluss hätte Planungssicherheit und Flexibilität geschaffen. Dann müssten wir nach der Mittelfreigabe nämlich nicht noch diverse Fristen abwarten.“

So war die Einreichfrist für den gestrigen Jugendhilfeausschuss bereits verstrichen, als die Verwaltungsspitze die Beschlussvorlagen vor einigen Tagen freigab. Nun soll die Entscheidung in einer Sondersitzung am 30.06. fallen – dem Tag, an dem die Förderung der Jugendbüros ausläuft. Doch selbst dann brauchen die offiziellen Förderbescheide laut Aussage der Verwaltung wegen weiterer Fristen noch mindestens zwei Wochen. Somit besteht auch für die Schulsozialarbeit frühestens zwei Wochen vor Beginn der neuen Förderperiode Rechtssicherheit.

Auch den späten Termin der Sondersitzung kann Raabe nicht verstehen: „Die fachliche Seite und die Betroffenen sagen uns, jeder Tag zählt. Gleichzeitig macht die Verwaltung weder von der Möglichkeit einer verkürzten Ladungsfrist von drei Tagen für Sondersitzungen Gebrauch, noch wählt sie wenigstens den frühestmöglichen regulären Termin. Auch hat man sich nicht an die Zusage gehalten, die Vorlagen schon vor Versand der Einladung zu veröffentlichen. Damit hätten alle gewusst, worauf sie sich einstellen können, denn der Jugendhilfeausschuss bleibt praktisch nie hinter dem Vorschlag der Verwaltung zurück. Insgesamt erschließt sich mir nicht, warum die Verwaltung hier immer noch so träge agiert. In jedem Fall ist diese Trägheit grob fahrlässig.“