Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes

Hallescher Hafen

Halles Wirtschaftsförderungskonzept ist noch immer auf dem Stand von 2016, eine Aktualisierung ist also längst überfällig. Diese hatte der Stadtrat bereits 2021 auf Antrag unserer Vorgängerfraktion beschlossen. Nach langem Schweigen gab die Verwaltung jedoch 2026 bekannt: Das Wirtschaftsförderungskonzept wird abgeschafft. Wir finden: Das geht so nicht. Gemeinsam mit der SPD fordern wir deshalb, dass der Stadtrat seinen Beschluss bekräftigt und das Vorgehen der Verwaltung rügt.

Mit Beschluss vom September 2021 wurde die Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes beauftragt. Grundlage war die Evaluierung des Konzepts von 2016, die einerseits eine positive wirtschaftliche Dynamik feststellte, andererseits jedoch strukturelle Defizite bei Produktivität, Steuerkraft, Wertschöpfung und Einkommensniveau aufzeigte.

Seither haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier, Energiekrise, geopolitische Konflikte, beschleunigte Digitalisierung, verschärfter Fachkräftemangel sowie zunehmende Flächenknappheit erfordern eine strategisch neu ausgerichtete kommunale Wirtschaftspolitik. Der erarbeitete Entwurf des Wirtschaftsförderungskonzeptes 2024–2028 greift diese Entwicklungen auf, wurde jedoch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.

Stadtratsbeschlüsse sind für die Stadtverwaltung verbindlich. Will sie von einem Beschluss des Stadtrats abweichen, hat sie unverzüglich eine Vorlage zur Änderung oder Aufhebung des Beschlusses einzubringen. Eine bloße Information über ein beabsichtigtes, vom Beschluss abweichendes Verhalten reicht hier nicht aus. Im Fall des Beschlusses zur Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes der Stadt Halle (Saale) vom 29. September 2021 ist nichts dergleichen geschehen. Es ist daher angemessen, dass der Stadtrat diese Verletzung seiner Rechte rügt. Es darf nicht zur Regel werden, dass der Stadtrat seine gültigen Beschlüsse durch Folgebeschlüsse bekräftigen muss, damit die Stadtverwaltung sich daran gebunden fühlt.

Die Verwaltung befürwortet in ihrer Antwort auf eine Anfrage vom Februar 2026 statt einer Fortschreibung des Wirtschaftsförderungskonzeptes, wirtschaftliche Zielsetzungen ausschließlich im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu formulieren und ergänzend einen jährlichen Wirtschaftsbericht vorzulegen. Ein Wirtschaftsbericht kann jedoch strategische Steuerung nicht ersetzen. Monitoring bildet Entwicklungen ab, definiert jedoch keine verbindlichen Prioritäten, Zielgrößen oder Handlungsfelder.

Wirtschaftsförderung ist langfristige Standortpolitik. Investitionsentscheidungen, Flächenentwicklung, Infrastrukturplanung und Fachkräftestrategien wirken über Jahre hinweg und benötigen einen klaren, politisch legitimierten Orientierungsrahmen. Ohne eigenständiges Zielsystem fehlt die strategische Steuerung.

Zugleich wurde deutlich, dass operative Fragen stärker strategisch untersetzt werden müssen. Dazu zählen insbesondere eine systematische Bestandspflege, eine verbesserte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung für Unternehmen sowie klar definierte Ansprechpartnerstrukturen. Ein modernes Wirtschaftsförderungskonzept muss daher neben Zielzahlen auch Prozesse, Serviceorientierung und Kommunikationswege festlegen.

Darüber hinaus ist das Wirtschaftsförderungskonzept ein zentrales Instrument zur Koordination der kommunalen Akteure (bspw. Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, EVG, TGZ, MMZ, Stadtmarketing). Diese strategische Abstimmung kann durch einen bloßen Bericht nicht ersetzt werden. Ebenso sollten Erfahrungen vergleichbarer Städte wie Leipzig oder Magdeburg systematisch ausgewertet werden.

Das ISEK bleibt als gesamtstädtisches Leitdokument wichtig, kann jedoch die fachstrategische Tiefe eines eigenständigen Wirtschaftsförderungskonzeptes nicht ersetzen. Beide Instrumente müssen sich ergänzen.

Der Antrag zielt daher auf ein modernes, adaptives Steuerungsinstrument mit klaren Leitlinien, priorisierten Handlungsfeldern und messbaren Indikatoren. Angesichts der Bedeutung von Flächenentwicklung, Fachkräftesicherung, wissensbasierter Wertschöpfung, nachhaltiger Transformation und Innenstadtentwicklung ist eine strategisch legitimierte Fortschreibung unverzichtbar, um den Wirtschaftsstandort Halle (Saale) resilient und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Diese Initiative im Bürgerinformationsportal der Stadt Halle ansehen.